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Bürgerverein Untertürkheim e.V.

SATZUNG
einschließlich der Satzungsänderung nach Vorgabe des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften gemäß Schreiben vom 16.07.2003.


eingetragen beim Registergericht des Amtsgerichts
Stuttgart-Bad Cannstatt


§1

Der Bürgerverein Untertürkheim (nachfolgend BVU genannt) ist ein im Vereinsregister eingetragener Verein. Der Sitz des Vereins ist Stuttgart.

Der BVU verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.

Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

Der BVU stellt sich folgende Aufgaben:

1. Das Interesse der Bürgerschaft Untertürkheims einschließlich der Ortsteile Luginsland und Rotenberg für kommunale Aufgaben zu wecken und zur konstruktiven und kritischen Mitwirkung an diesen Aufgaben anzuregen.

2.  Veranstaltungen und Aussprachen über kommunalpolitische Fragen.

3.  Entgegennahme, Formulierung und Weitergabe berechtigter Wünsche und Anregungen an die zuständigen Stellen, soweit diese Wünsche oder Anregungen allgemeines Interesse besitzen.

4.  Neben der Pflege nachbarschaftlicher Beziehungen sollen wichtige kommunale Fragen gemeinschaftlich mit anderen Vereinigungen, insbesondere mit der Arbeitsgemeinschaft Stuttgarter Bürgervereine e.V. erörtert werden.

5.  Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die dazu dienen, den Stadtteil zu verschönern und die Lebensqualität zu verbessern, z. B. Gestaltung von Spielplätzen, Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz durch Lärmbekämpfung.

6.  Heimatpflege und Heimatkunde, z. B. in der heimatgeschichtlichen Ausstellung Rotenberg.

§2

1.  Mitglieder und Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich und erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

2.  Der BVU ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.

3.  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§3

Es darf kein Mitglied und keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Heimatbuchstiftung Untertürkheim und Rotenberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwenden darf.

§5

(1) Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die bereit sind, die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen
.
(2) Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung und Zustimmung des Vorstands.

(3) Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft wird die Satzung des Vereins anerkannt.

(4) Das Ausscheiden erfolgt durch schriftliche Erklärung zum Ende des Vereinsjahres.

(5) Der Ausschluss eines Mitglieds kann bei dreimaligem Beitragsrückstand oder bei groben Verstößen gegen die Vereinsgrundsätze durch Dreiviertelmehrheit des Beirats erfolgen. Gegen die Entscheidung des Beirats kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung angerufen werden.

(6) Die Mitgliedschaft endet ferner mit dem Tod eines Mitglieds.

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Der Mitgliederjahresbeitrag wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung festgesetzt; er ist spätestens zum 1. April des Vereinsjahres (Kalenderjahres) zur Zahlung fällig.

§7

Die Organe des Vereins sind:

1) Der Vorstand

2) der Beirat

3) die Mitgliederversammlung.

§8

Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten, zweiten und dritten Vorsitzenden des BVU. Jeder ist allein zur Vertretung berechtigt.

Vereinsintern gilt, daß der zweite Vorsitzende nur im Falle der Verhinderung des ersten Vorsitzenden, der dritte Vorsitzende nur im Falle der Verhinderung des ersten und zweiten Vorsitzenden, zur Vertretung berechtigt ist.

Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt.

§9

Der Beirat besteht aus den 3 Vorstandsmitgliedern gem. § 8 sowie folgenden weiteren Mitgliedern:

1. Schriftführer
2. Schriftführer
1. Kassierer
2. Kassierer
Pressereferent
2 Beisitzer
2 Kassenrevisoren

Die Wahl der Mitglieder des Beirats erfolgt in der ordentlichen Mitgliederversammlung auf jeweils 2 Jahre. Der Beirat selbst kann sich durch Zuwahl geeigneter Mitglieder erweitern.

§10

Die jährliche ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils im ersten Vierteljahr des Vereinsjahres statt; sie wird mit Angabe der Tagesordnung mindestens 8 Tage zuvor schriftlich einberufen. In dieser ist der Rechenschafts- und Kassenbericht vorzutragen. Weitere Mitgliederversammlungen werden auf Anordnung des Beirats oder auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder durch den Vorstand einberufen.

Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter und vom 1. oder 2. Schriftführer zu unterzeichnende Niederschrift anzufertigen.

§11

Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Beschlüssen, die eine Satzungsänderung, eine Änderung des Zweckes des Vereins oder eine Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.

§12

Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

§13

Der BVU ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Stuttgarter Bürgervereine e.V. (ASB).

§14

Auflösung: Die Mitgliederversammlung kann mit Dreiviertel-Mehrheit der Erschienenen den Verein auflösen. Für die Verwendung des Vereinsvermögens gelten die Bestimmungen des § 4 dieser Satzung.


Diese Satzung wurde in der vorbereitenden Gründungsversammlung des BVU am Mittwoch, 11. April 1973, in der »Sängerhalle« in Untertürkheim in Anwesenheit von 24 vorläufigen Mitgliedern einstimmig beschlossen.

Dies bekunden durch ihre Unterschrift die Gründungsmitglieder:

(Emil Ziegler)
(Konrad Jörger)
(Wolfgang Thrum)
(Rolf Zehender)
(Manfred Eppler)
(Ernst Aeckerle)
(Hermann Bruder)
{Hermann Herpfer)
(Fritz Sämann)

Satzungsänderungen erfolgten nach Vorgabe des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften gemäß Schreiben von 2003 und 2013.